Wie formuliere ich als Kitaleitung Stellenausschreibungen geschlechtsneutral?

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Ein ganz aktuelles und relevantes Thema: das dritte Geschlecht und Stellenanzeigen. Im Oktober 2018 erkannte das Bundesverfassungsgericht als höchste rechtliche Instanz das dritte Geschlecht juristisch an und nahm diesen positiven Geschlechtseintrag in das Personenstandsrecht auf. Damit ist auch die geschlechtliche Identität von Menschen schutzwürdig.

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Aus diesem Grund sollten Stellenausschreibungen künftig um das dritte Geschlecht ergänzt werden! Also anstelle von „(m/w)“ zum Beispiel „(männlich/weiblich/divers)“ oder „(männlich/weiblich/inter)“. Oder die Stellenausschreibung wird allgemein geschlechtsneutral formuliert, wie „neue Kitaleitung gesucht“.

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Diese Ergänzung ist nicht viel Aufwand, und führt einerseits dazu, dass sich divers und intersexuell-verstehende Menschen sich auch angesprochen fühlen und sich kein Kitaträger Diskiminierungsabsicht vorwerfen lassen muss.

Wir denken: Einfach um (m/w/d) ergänzen tut nicht weh!

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Kitarecht Folge 304 – Gesucht: „Erzieher (m/w/divers)“?!