Wenn etwas im erweiterten Führungszeugnis steht, was man dort lieber nicht stehen hätte… – was tun? Hauptsache nichts verändern!

pic_holger_klein


Wenn man als Erzieher*In im erweiterten Führungszeugnis das kleine Betäubungsmittelvergehen verschwinden lassen will oder den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt*innen auf der letzten Demo lieber nicht dort stehen hätte – es keine – absolut keine! – gute Idee, am Führungszeugnis herumzudoktern!

> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

Denn dann begeht man Urkundenfälschung! Und dafür gibt’s auf jeden Fall eins auf’n Deckel. Wenn nicht sogar im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe. Denn durch das Fälschen des erweiterten Führungszeugnisses bekommt man womöglich den Arbeitsplatz und erfüllt somit noch den Straftatbestand des Betrugs.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Wenn der Träger erst im Nachhinein von der Fälschung erfährt, kann dieser die Erzieherin oder den Erzieher fristlos wegen Täuschung kündigen und das Arbeitsverhältnis auflösen.

Daher raten wir Kitarechtler: Lieber der Kita-Leitung erklären, warum etwas nicht so Vorteilhaftes im Führungszeugnis steht!

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

fragen_cta_allgemein

Folgen Sie uns bei:
social_header

Kitarecht Folge 323 – Als Kita-Erzieher*in das Führungszeugnis fälschen? Gar keine gute Idee!
Markiert in: