Wenn Eltern immer und immer wieder nicht zum Elternabend oder Gespräch erscheinen – was kann die Kitaleitung tun?
Es steht mal wieder ein Elternabend an – aber keiner kommt. Kann die Kita etwas unternehmen, wenn Eltern mehrmals nicht erscheinen?
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Ist eine Abmahnung – wegen Nichterfüllung elterlicher Mitwirkungspflichten an guter Zusammenarbeit – möglich oder nicht möglich? Unsere Antwort: Es kommt mal wieder darauf an.
Die erste Frage ist: Steht die Teilnahme am Elternabend verpflichtend im Betreuungsvertrag? Denn nur dann ist die Abmahnung auch wirksam. Sonst können Eltern den Vorwand vorschieben, nichts von ihrer Mitwirkungspflicht gewusst zu haben. Steht die Formulierung „Wir erwarten von euch, dass ihr zu den Elternabenden erscheint“ aber nicht im Vertrag, wird es schwieriger.
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Die Teilnahme könnte dann eine ungeschriebene Nebenpflicht aus dem Betreuungsvertrag sein. Klar und allgemein bekannt ist, dass Elternabende zum Kitaleben dazu gehören. Sie dienen der Willensbildung und dem Austausch mit Erzieher*innen und anderen Eltern. Aber ob das Nichterscheinen letztendlich zum Kitaplatzverlust führt, ist von weiteren Faktoren abhängig. Sind nämlich Eltern sonst stets kontaktfreudig, antworten auf alle Emails oder erscheinen zu Entwicklungsgesprächen – dann gibt es kein begründetes Interesse der Kitaleitung zur Abmahnung.
Geht die Nichtteilnahme am Elternabend allerdings einher mit genereller Abwesenheit bei sowieso schon seltenen Entwicklungsgesprächen – wird es problematischer. Denn dann stellen Elternabende die einzige Plattform des Austausches in Erziehungsfragen und Erziehungspartnerschaft zwischen den Eltern und der Einrichtung dar. Diese Partnerschaft ist schwer auszuleben und zu erfüllen, wenn gar kein Kontakt besteht. Ebenso stellt sich dann die Frage: Sind Erzieher*innen dazu verpflichtet, den Kontakt mit Eltern zu suchen?
Uns bleibt zu sagen: Ist das Nichtauftauchen beim Elternabend das einzige Problem – hat es die Kita schwer, etwas dagegen zu tun. Kommen weitere Umstände dazu, die das demonstrative Desinteresse der Eltern in der Erziehungspartnerschaft begründen, muss die Leitung erst einmal nachfragen:
Was ist bei euch los? Erfolgt darauf keine Reaktion, kann nicht der Rauschschmiss aber weitere Schritte eingeleitet werden. Dennoch: es bleibt weiter schwierig!
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