Wenn die Einstellung am fehlenden Arbeitszeugnis scheitert – haben Erzieher*innen einen Schadensersatzanspruch gegen den oder die ehemalige*n Arbeitgeber*in?

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Das Arbeitszeugnis kommt und kommt nicht und das schon seit Wochen! Obwohl man als Erzieher*in schon ständig nachfragt – bis der neue potentielle Arbeitgeber lieber absagt anstatt einzustellen.

In dem Moment, wo das Arbeitsverhältnis endet, hat der oder die ehemalige Arbeitgeber*in die Pflicht, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Sei es das einfache oder das qualifizierte Zeugnis, abhängig vom Wunsch des Erziehers oder der Erzieherin. Der oder die neue Arbeitgeber*in will natürlich aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, wozu selbstverständlich auch das Arbeitszeugnis der letzten Tätigkeit gehört. 

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Kommt es aufgrund des fehlenden Zeugnisses zur Nichteinstellung, hat der bzw. die Erzieher*in einen Schadensersatzanspruch gegen die Kita. Und dieser fällt nicht zu gering aus: Mindestens sechs Wochen entgangenen Lohn. Das bedeutet für alle Kita-Leitungen und Träger: Schreibt das Arbeitszeugnis rechtzeitig fertig und erspart euch den Stress und hohe Kosten!

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Kitarecht Folge 335 – Kein Erzieher*in-Zeugnis? Schadensersatz!