Müssen 3-Jährige rund um die Uhr überwacht werden?

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3-Jährige können viel anstellen wenn sie allein gelassen werden, doch wenn sie eingeschlafen sind möchte man davon ausgehen, dass für ein wenig Zeit die Ruhe zu genießen ist. Das funktioniert natürlich nicht immer so schön, sodass es vorkommen kann, dass ein Kleines in der Mittagsruhe unbeobachtet aufsteht und im ärgerlichsten Fall dabei sogar einen erheblichen Schaden in der Einrichtung verursacht.

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Und wer zahlt das jetzt?! Das Kind natürlich nicht, da Kinder (zum Glück) nach unserem Gesetz schuldunfähig sind. Dann vielleicht die Eltern? Darüber entschied erneut ein Gericht: Auch auf 3-Jährige muss man nicht rund um die Uhr ein Auge haben.

Wenn das Kind schlummert darf sich die Erzieherin oder der Erzieher darauf verlassen, dass es auch erstmals schlafend liegen bleibt. Und es geht nicht darum das die Erzieher*innen eine Pause einlegen können, vielmehr ist Freiraum für Entwicklung von Kindern besonders wichtig und sollte daher weiter garantiert werden auch wenn sie schlafen!

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Kitarecht Folge 364 – Aufsichtspflicht bei 3 jährigen Kindern?
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