Der bestimmungsgemäße Gebrauch: Was steckt dahinter und was hat das mit Kita zu tun?!

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In der Kita kann es vorkommen, dass ein Schuh zum Telefon, ein Tisch zur Höhle oder eine Kiste zu einem Hut wird. Die Fantasie von Kindern ist grenzenlos und das soll auch so bleiben. Allerdings wollen wir dazu anstoßen dabei stets einen Gedanken im Hinterkopf zu behalten: Den bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Was hat es damit auf sich? Im Kita-Alltag werden Gegenstände oftmals nicht so verwendet wie es von dem Hersteller oder der Herstellerin vorgesehen war. Das heißt,  in diesen Fällen kein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Sache vor.

Das wird vor allem dann relevant, wenn es zu einem Unfall kommt. Wird die Rutsche nicht zum runter Rutschen sondern auch zum herauf klettern benutzt und kommt es dabei zu einem Unglück, kann es sein, dass es zu strengen Nachfragen von Seiten der Unfallkasse kommt. Der oder die Rutschenhersteller*in kann für die Haftung auch nicht herangezogen werden, vielmehr handelt es sich in diesem Fall um eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Erzieher*innen.

Das nächste Mal, wenn die Kinder lustig zu zweit auf einer Schaukel schwingen, bitten wir Sie sich den bestimmungsgemäßen Gebrauch dabei ins Gedächtnis zu rufen.

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Kitarecht Folge 361 – Der bestimmungswidrige Gebrauch und die Folgen!