Warum von einer Abmahnung niemand außer der entsprechenden Person erfahren darf
Das Thema Abmahnungen ist natürlich sowieso oft sehr emotional aufgeladen. Viele Erzieher*innen haben zusätzlich noch Angst, dass bei so einer Abmahnung kurze Zeit später die ganze Kita davon weiß. Deswegen ist sehr wichtig festzustellen:
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Abmahnungen, die meist der Personalakte zugefügt werden, gehen nur den oder die betroffene*n Arbeitnehmer*in und den oder die Arbeitgeber*in etwas an! Der private Inhalt der Personalakte, darf nicht gegenüber Dritten öffentlich gemacht werden. Auch nicht um einen erzieherischen Effekt bei anderen Mitarbeiter*innen zu erzielen. Arbeitgeber*innen müssen stets die Persönlichkeitsrechte seines Personals beachten. Das Veröffentlichen von privaten Informationen der Personalakte würde einer Anprangerung des betroffenen Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gleichkommen und ist daher unzulässig.
Falls der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin alle seine bzw ihre Mitarbeiter*innen über bestimmte unangebrachte Verhaltensweisen und deren mögliche Konsequenzen hinweisen möchten, kann er dies beispielsweise über einen Aushang tun. Wichtig ist aber, das die Mitteilung nicht auf eine*n konkrete*n Arbeitnehmer*in abzielt.
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