Was ist ein Statusfeststellungsverfahren und wen betrifft es genau?

Wir beschäftigen uns heute mit dem Statusfeststellungsverfahren. Erstmal ein langes Wort. Was verbirgt sich also dahinter? Das Statusfeststellungsverfahren soll den Status als versicherungspflichtige*r Beschäftigte*r feststellen. Das ist zum Beispiel in solchen Situationen wichtig, in denen die Kita von einem Verein in eine GmbH umgewandelt wird. In so einem Fall ändert sich nämlich der rechtliche Status der vorherigen Vereinsmitglieder zu Eigentümer*innen einer Firma.

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Nun ist das Problem, dass so eine Firma auch immer eine*n Geschäftsführer*in braucht. Wird so eine Geschäftsführer*in nur von sich selber kontrolliert und nicht noch von anderen Personen gilt sie allerdings rechtlich als selbständig und befindet sich damit rechtlich in einer völlig anderen Situation als vorher.

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Denn Selbständigkeit bedeutet: private Krankenversicherung ist vorgeschrieben. Oftmals wollen die Mitarbeiter*innen aber nicht in die private Versicherung wechseln, da sie in der gesetzlichen Krankenkasse schon lange Beiträge gezahlt haben. Und an dieser Stelle kommen wir ins Spiel. Steht nämlich so eine Umwandlung von einem Verein in eine GmbH an oder ist bereits geschehen, beraten wir die Kitas dabei, was nun am besten rechtlich zu tun ist, um eben so einen ungewollten Wechsel in die private Krankenversicherung zu vermeiden.

Das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung ist wichtig um zu wissen, woran man sich befindet. Man sollte die Frage auf keinen Fall einfach ungeklärt lassen, damit das Problem nicht eventuell später von einem Dritten aufgedeckt wird. Allerdings sollte man sich unbedingt bereits im Vorfeld dieses Verfahrens beraten lassen und eventuell manche Dinge verändern, um dann in dem Verfahren alles so feststellen zu lassen, wie es einem am besten passt. Ist so ein Status nämlich erst mal festgestellt, ist es schwierig ihn wieder zu ändern.

Das Verfahren betrifft also meistens eher kleine Träger. Es muss außerdem eine Identität zwischen Gesellschafter*in und Geschäftsführer*in vorliegen.

Da die soziale Absicherung so ein wichtiges Thema ist, sollte man sich also unbedingt im Vorfeld informieren, wenn so eine Umwandlung von einem Verein in eine GmbH vorliegt. Denn obwohl sich durch so eine Umwandlung vielleicht äußerlich nicht viel ändert, liegt doch rechtlich eine ganz andere Situation vor.

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Statusfeststellungsverfahren für Kita-Geschäftsführer*innen & Vereinsvorstände?