Warum von einer Abmahnung niemand außer der entsprechenden Person erfahren darf

Das Thema Abmahnungen ist natürlich sowieso oft sehr emotional aufgeladen. Viele Erzieher*innen haben zusätzlich noch Angst, dass bei so einer Abmahnung kurze Zeit später die ganze Kita davon weiß. Deswegen ist sehr wichtig festzustellen:

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Abmahnungen, die meist der Personalakte zugefügt werden, gehen nur den oder die betroffene*n Arbeitnehmer*in und den oder die Arbeitgeber*in etwas an! Der private Inhalt der Personalakte, darf nicht gegenüber Dritten öffentlich gemacht werden. Auch nicht um einen erzieherischen Effekt bei anderen Mitarbeiter*innen zu erzielen. Arbeitgeber*innen müssen stets die Persönlichkeitsrechte seines Personals beachten. Das Veröffentlichen von privaten Informationen der Personalakte würde einer Anprangerung des betroffenen Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gleichkommen und ist daher unzulässig.

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Falls der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin alle seine bzw ihre Mitarbeiter*innen über bestimmte unangebrachte Verhaltensweisen und deren mögliche Konsequenzen hinweisen möchten, kann er dies beispielsweise über einen Aushang tun. Wichtig ist aber, das die Mitteilung nicht auf eine*n konkrete*n Arbeitnehmer*in abzielt.

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Abmahnungen haben KEINE Prangerfunktion!
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