Einwilligung der Eltern für Babyphone-Überwachung in der Kita?!
Verträgt sich der Einsatz von (Video-) Babyphones während der Mittagsruhe in Krippe und Kindergarten überhaupt mit dem Datenschutz?
Achtung! Wenn die Mittagsruhe in Krippe & Kita mittels (Video-) Babyphone überwacht werden soll, so müssen streng genommen Eltern auch hier vorab eingewilligt haben!
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Meist wird das jedoch schlichtweg vergessen. Dabei ist es völlig egal, dass so ein herkömmliches Babyphone lediglich das Bild und / oder den Ton funkt und nicht speichert. Es sind immer noch Aufnahmen, die den Datenschutz berühren.
Bei einer Fotoeinwilligung sollte daher gegebenenfalls auch noch darauf hingewiesen werden, dass der Einsatz solcher Geräte mit Bild und / oder Audio (!) während der Schlafenszeit stattfindet!
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Davon abgesehen sollte zudem beachtet werden:
Viele der herkömmlichen Babyphones senden nicht gerade verschlüsselt bzw. sind überhaupt nicht verschlüsselt. Gerade beim Einsatz in Kitas mit angrenzenden Wohnungen sollte bedacht werden, dass ein böse*r Nachbar*in relativ einfach mitlauschen oder mitschauen könnte…
von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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