Der Personaldatenschutz der Erzieher geht vor!

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Auch der Elternbeirat oder Kita-Ausschuss darf selbstverständlich nicht alles wissen! Zwar haben die Elterngremien in vielen Kitagesetzen der Länder weitgehende Mitwirkungsrechte und daher natürlich auch einen Anspruch auf Information, um den Aufgaben gerecht zu werden.

Allerdings findet der Informationsanspruch oftmals da seine Grenze, in denen der Personaldatenschutz einer Erzieherin bzw. eines Erziehers oder der ganz persönliche Entwicklungstand eines Kindes betroffen ist.

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Was bedeutet das konkret?

Nun, ein Elternbeirat hat zum Beispiel kein Recht zu erfahren, an was der oder die Erzieher*in X so häufig erkrankt ist (wenn es denn überhaupt die Leitung erfahren hat) oder wie viel der Träger dem oder der tollen Erzieher*in Y zahlt, um diesen auch für das neue Kitajahr zu halten. Die Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen…

Daher „gut zu wissen“:

Auch bei der sicherlich gut gemeinten Elternarbeit à la „die Elternvertrer*innen mit ins Boot holen“ sind datenschutzrechtliche Grenzen zu beachten! Und diese müssen selbst bei allem Engagement am Ende hingenommen werden.

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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Kita-Datenschutz Tipp Nr. 15: Auch die Elternvertretung darf nicht alles wissen!