Eine Abmahnung geht nur die Betroffenen und nicht die anderen Kollegen etwas an!

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„Die hat eine saftige Abmahnung bekommen! Damit klar ist, dass wir uns nicht auf der Nase herumtanzen lassen!“

Auch wenn der Ärger womöglich gerechtfertigt sein mag: Aber arbeitsrechtliche Maßnahmen wie strenge Ermahnung, Abmahnung oder Negativbewertung im Zielgespräch haben weder Prangerfunktion noch andere Kolleg*innen etwas anzugehen.

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Solche Dinge betreffen allein das Verhältnis zwischen dem Träger als Arbeitgeber und dem oder der Erzieher*in als Arbeitnehmer*in und fallen somit auch unter den (Personal-) Datenschutz.

Das gilt auch für solche Bemerkungen wie „Wenn sie so weiter macht, wird sie sich ihre Entfristung abschminken können!“

Denn strenggenommen hat es das Team nichts anzugehen, ob jemand befristet oder unbefristet angestellt ist und dass gerade eine Entfristung „auf dem Spiel“ geht sowieso nicht. So etwas sollte nur direkt geklärt werden!

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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Kita-Datenschutz Tipp Nr. 16: Eine Abmahnung hat KEINE Prangerfunktion!