Wann wir eine „gemeinschaftliche“ Foto-Erlaubnis benötigt?

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Haben Mama und Papa gemeinsam das Sorgerecht für ihr Kind, so müssen sie für Fotos mit einer gewissen Außenwirkung GEMEINSCHAFTLICH die Einwilligung erklären!

Umgekehrt bedeutet dies aber auch:

> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

Wenn einer der Elternteile die Einwilligung widerruft, muss sich der Träger hieran halten – denn die Einwilligung nur von einem Personensorgeberechtigten reicht dann nicht mehr aus!

Auch das „Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz“ (ULZ) Schleswig-Holstein sieht das ähnlich wie wir, als es dort heißt:

„Wenn Eltern im Rahmen von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Kindertagesstätten oder bei anderen von der Kindertagesstätte initiierten Veranstaltungen Fotos anfertigen, ist dies wohl hinnehmbar.

Diese Fälle sind genauso zu behandeln wie das Fotografieren bei sonstigen Anlässen, bei denen für Erinnerungszwecke privat fotografiert wird.“

Zu Klarstellung ist aus unsere Sicht aber noch auf eine wichtige Einschränkung hinzuweisen: 

Sind bei einem Sommerfest oder einer Weihnachtsfeier Kinder noch nicht abgeholt worden, liegt für die Kinder die Aufsichtspflicht noch bei den Erzieher*innen, die dann mit Nachdruck dafür Sorge tragen müssen, dass diese Kinder nicht freimütig von anderen Eltern abgelichtet werden. 

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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Kita-Datenschutz Tipp Nr. 4: Die „gemeinschaftliche“ Foto-Erlaubnis