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Nr. 84 von 1.000 I Kita-Brandschutz und die Feuerwehrzufahrt!

Kleinere und größere Bauarbeiten auf dem Kita-Gelände: „Die Flucht- und Rettungswege in Ihrem Gebäude und auf dem Außengelände (Feuerwehrzufahrten) dürfen durch die Baustelle nicht eingeengt oder versperrt werden.

Gegebenenfalls müssen Flucht- und Rettungswege verlegt werden mit entsprechender Änderung der Sicherheitskennzeichnung und Unterweisung der Erzieher/innen und der Kinder.“

(Unfallkasse Nord)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Damit im Notfall alles glatt läuft, ist es essentiell, dass es Notfallpläne sowie Flucht- und Rettungswege gibt. Sollten diese einmal durch Bauarbeiten versperrt werden, müssen alternative Fluchtpläne geschaffen werden. Im Notfall ist es zu spät sich darum zu kümmern und es kommt auf jede Sekunde an. 

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 84: Kita-Brandschutz und die Feuerwehrzufahrt!
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