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108 von 1.000 I Kita und sichere Treppen

„Für Kitas und ein sicheres Treppenhaus wird gefordert, dass „Umwehrungen kindersicher gestaltet sein müssen und nicht zum Rutschen, Klettern oder Aufsitzen verleiten dürfen.“

Und wenn man ein „Geländer z. B. aus Gründen des Denkmalschutzes erhalten will, dann ist es auch möglich, durchsichtige Kunststoffplatten vor dem Geländer anzubringen.“

(Unfallkasse Sachsen-Anhalt)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist: 

Befinden sich Kitas beispielsweise in Wohnungen in Altbauten oder auch in modernen Häusern mit Treppenhaus, muss darauf geachtet werden, dass dieses kindersicher gestaltet ist. Es darf nicht dazu verleiten, dass Kinder das Geländer bspw. als Rutsche verwenden.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 108: Kita und sichere Treppen
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