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Nr. 92 von 1.000 I Kita-Schwimmen und Wassergewöhnung 

„Schwimmflügel und andere Hilfsmittel bieten keinen sicheren Schutz vor dem Ertrinken. Ihr Einsatz reduziert den Umfang der Aufsicht nicht und erhöht auch nicht die empfohlene Wassertiefe.“

(DGVU)

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Warum das wichtig ist:

Nur wenn ein Kind Schwimmflügel trägt, entbinden diese die Aufsichtspersonen nicht von der Aufsichtspflicht. Denn auch trotz dieser kann ein Kind ausrutschen, hinfallen, ertrinken. Schwimmflügel tragen nicht das ganze Gewicht eines Kindes sondern dienen lediglich der Unterstützung beim Schwimmenlernen. Nebenher sollte immer noch eine Aufsichtsperson aufpassen. 

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 92: Kita-Schwimmen und die Unfallkasse
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