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Nr. 149 von 1.000 I Kerzen & Feuer: Weihnachtszeit in Krippe, Kindergarten oder Hort

„Wenn erörtert wird, ob es nun Dekoration mit Kerzen und offenem Feuer am Arbeitsplatz geben darf, ist es eine nette Geste des Arbeitgebers, wenn er das erlaubt. Die Pflicht dafür zu sorgen, dass es dabei nicht zu einem Schadensereignis kommt, überträgt er damit direkt auf den Arbeitnehmer.

Der hat dann dafür zu sorgen, dass zum Beispiel brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt sind und ganz sicher gelöscht werden (…)“  (Unfallkasse)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Entscheidet man sich dafür, in der Kita zur Weihnachtszeit Kerzen aufzustellen, muss im Folgenden auch besonders auf die Sicherheit geachtet werden. Hierfür sind die Arbeitnehmer zuständig. Sie haben darauf zu achten, dass die Kerzen nie unbeaufsichtigt sind.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 149: Kerzen & Feuer: Weihnachtszeit in Krippe, Kindergarten oder Hort
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