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Nr. 163 von 1.000 I Laufräder und Roller in der Kita

„Innerhalb und außerhalb des Kita-Geländes sollten Kinder beim Roller- und Laufradfahren daher grundsätzlich einen Helm tragen. Dies gilt insbesondere z. B. bei Verkehrssicherheitsaktionen, einem Fahrgeschicklichkeitsparcours oder ähnlichen Situationen.“

(Unfallkasse NRW)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Leider besteht noch keine Helmpflicht. Ein kleiner Stein auf dem Weg, der zuvor nicht gesehen wurde oder ein Kind gerät kurz aus dem Gleichgewicht: Kinder fallen leicht hin und häufig auf den Kopf.

Daher ist es sinnvoll, grundsätzlich immer einen Helm zu tragen, um das Risiko einer Kopfverletzung möglichst gering zu halten. Erhöhtes Unfallrisiko besteht natürlich bei Wettrennen, Übungen im Straßenverkehr oder auf Asphalt. Ein Helm beschützt dabei vor gravierenden Kopfverletzungen.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 163: Laufräder und Roller in der Kita
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