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Nr. 182 von 1.000 I „Seilbahnen auf dem Spielplatz oder Kita-/Hort-Freigelände“

Was zu beachten ist: „Sitz ist unbeschädigt. Abstand Sitz zum Untergrund unter Last mind. 40 cm. Abstand zwischen Sitz und Trageseil beträgt mind. 2,10 m“

(Unfallkasse Sachsen-Anhalt)

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Warum das wichtig ist:

Bei Seilbahnen auf dem Spielplatz ist darauf zu achten, dass der Sitz hoch genug (gleichzeitig aber auch nicht zu hoch) angebracht wird. Denn wenn ein Kind mit hoher Geschwindigkeit sich auf die Seilbahn schwingt, und dabei der Sitz zu tief ist, sodass das Kind auf den Boden aufschlägt, kann es zu schlimmen Schmerzen und Verletzungen, z.B. des Steißbeins, kommen. Daher muss auf die Höhe des Sitzes besonders geachtet werden.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 182: Seilbahnen auf dem Spielplatz oder Kita-/Hort-Freigelände
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