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Nr. 190 von 1.000 I Infektionsrisiken durch Kinderkrankheiten

„Jeder Träger einer Kita ist auf Grundlage der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet, den Beschäftigten ein Angebot zur Komplettierung ihres Impfschutzes (…) zu unterbreiten. Im Vordergrund stehen hier die Kinderkrankheiten Mumps, Masern, Röteln, Keuchhusten und Windpocken“

(UK Sachsen-Anhalt)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Nicht geimpft zu sein bedeutet nicht nur ein beträchtliches Risiko für das körperliche Wohlbefinden der betroffenen Erzieher*innen bzw. anderen Mitarbeiter*innen, sondern auch eine gesundheitliche Gefahr für andere Personen, wie Kinder oder Eltern. Zudem sind Mitarbeiter*innen, die nicht immun sind und einen direkten Kontakt zu Kindern haben, besonders gefährdet an „Kinderkrankheiten“ zu erkranken, da diese Infektionskrankheiten überwiegend im Kindesalter auftreten. Daher ist der Impfschutz in Kita, Hort und Krippe von großer Bedeutung.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 190: Infektionsrisiken durch Kinderkrankheiten
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