Wenn die Anmeldung für die Warteliste nur über ein ungesichertes Kontaktformular möglich ist…
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Diverse Datenschutzaufsichtsbehörden bemängeln derzeit wieder, wenn Webseitenbetreiber den Kontakt nur über ein unverschlüsseltes Kontaktformular anbieten.

Viele Kitas haben es als besonderen Service eingerichtet, dass interessierte Eltern sich und ihr Kind erstmal „einfach“ über die Kitaseite auf eine Warteliste setzen oder direkt anmelden können. Dabei werden natürlich alle relevanten Daten sowohl der Eltern als auch des Kindes abgefragt, also Name, Anschrift, Alter, Umfang der Betreuung, ob ein Kitagutschein vorhanden ist oder beantragt wurde usw. usf.

Wird jedoch ein solches Kontaktformular angeboten, in welchem Pflichtangaben abgefragt werden, wird etwa vom Bayerischen Landesamt für Datenaufsicht eine Transportverschlüsselung als notwendig angesehen, also die Verwendung von TLS oder HTTPS, die auch nicht umgangen werden kann. Weiterhin wird als notwendig angesehen, dass durch entsprechende Maßnahmen (PFS) die nachträgliche Entschlüsselung von abgefangenen Daten erschwert wird.

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Sinn dieser Vorgaben ist der Schutz personenbezogener Daten. Sobald also personenbezogene Daten eingegeben werden müssen, ist auch der Kitaträger als sogenannte verantwortliche Stelle verpflichtet, diese Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für E-Mails: diese sind mitlesbar, wie eine Postkarte. Auch hierfür sollten Sie also eine Transportverschlüsselung bei Ihrem Provider standardmässig aktiviert haben. Wenn dann zusätzlich auch noch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Einsatz kommt, kann Ihnen kaum noch jemand was anhaben.

Verstöße sind im Übrigen bußgeldbewehrt!

von Rechtsanwältin Nele Trenner

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Kontaktformular auf der Kita-Seite ohne Verschlüsselung: Bußgelder drohen!
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