pic_holger_klein

Nr. 233 von 1.000 I Falsche Medikamentenabgabe in Krippe & Kita:

„Wenn dem Kind durch eine fehlerhafte Gabe eines Medikamentes (falsche Dosierung, Infektion etc.) ein Gesundheitsschaden entsteht, greift grundsätzlich der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.“

(Unfallkasse Berlin)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail
Folgen Sie uns bei:
social_header

Hinweise der Unfallkassen Nr. 233: Falsche Medikamentenabgabe in Krippe & Kita