Nr. 234 von 1.000 I Unterlassene Medikamentenabgabe in Krippe & Kita:
„Erleidet ein Kind einen Gesundheitsschaden, weil die gebotene und vereinbarte Medikamentengabe unterlassen wurde, besteht keine Anerkennung auf Leistung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Die Behandlung des Kindes würde in diesem Fall die Krankenkasse übernehmen.“
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Hinweise der Unfallkassen Nr. 234: Unterlassene Medikamentenabgabe in Krippe & Kita