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Nr. 267 von 1.000 I Kita-Kinderwerkstatt, Werkzeuge und Gefahren:

„Wurde bei der Anschaffung von Werkzeugen auf kindgerechte Ausführung und Qualität geachtet (z.B. handgerechte Griffe, möglichst GS-Zeichen)? Werden Werkzeuge geordnet aufbewahrt?“

(Unfallkasse Sachsen)

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Warum das wichtig ist:

Eine Gefährdungsbeurteilung dient in erster Linie ja dazu, sich der möglichen Gefahren überhaupt erst einmal bewusst zu werden. Daher die verschiedenen Checklisten, die in Frageform die entsprechenden Punkte „zum Abarbeiten“ ansprechen. 

Gerade beim Werkzeug darf infolge der besonderen Belastung nicht gespart werden. Und das wird häufig immer noch gemacht bzw. die geringere Qualität wird vielleicht gar nicht erkannt, da das Werkzeug aus „zweiter Hand“ infolge einer Spende seinen Weg in die Kinderwerkstatt in Krippe, Kita oder Hort gefunden hat. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsichtspflicht von Erziehern und Kitaleitungen stellt sich jedoch die Frage, wie ein Verantwortlicher mit Wissen und Verstand eine Kinderwerkstatt ausrüsten würde: Sicherlich mit Werkzeug einer gewissen Qualität und Güte, am Besten noch nachweisbar mit einem entsprechenden Güte- bzw. Prüfsiegel, oder?

Wird hingegen auf entsprechende Qualität verzichtet oder auch entsprechende Nachforschungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unterlassen, können im Fall der Fälle berechtigte Nachfragen noch der Einhaltung der gebotenen Aufsicht und Sorgfalt entstehen. 

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 267: Die Kinderwerkstatt und die Gefährdungsbeurteilung