Nr. 272 von 1.000 I Wenn ein Unfall oder Missbrauchsfall auch den Beschäftigten psychisch alles abfordert:
„Existiert in der Kita ein Notfallplan für berufsbedingte Krisensituation mit psychischer Extrembelastung (z.B. nach DGUV Information 206-014)?“
(Unfallkasse Sachsen)
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Warum das wichtig ist:
Die oben benannte DGUV Information 206-014 gibt es hier als PDF:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2910
Schon die Einleitung in obiger Broschüre zeigt: Die Fürsorgepflicht eines Trägers als Arbeitgeber für seine Erzieher, Leitungen und sonstigen Beschäftigten fordert, sich auch mit einem solchen Szenario auseinanderzusetzen, mag es hoffentlich auch ausbleiben.
Daher erfordert die durchzuführende Gefährdungsbeurteilung eben auch, mögliche traumatische Ereignisse mit zu umfassen. Und solche sind gerade auch in Krippe, Kindergarten oder Hort / Schule – leider – durchaus denkbar.
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