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Nr. 280 von 1.000 I Die Gefährdungsbeurteilung für Ballspiele im Bewegungs- oder Gruppenraum von Krippe oder Kindergarten:

„Sind alle mit Bällen erreichbaren Einrichtungen (z.B. Decken, Beleuchtung Verglasungen, Elektroinstallation) ballwurfsicher, wenn Ballspiele durchgeführt werden?“ 

(Unfallkasse Sachsen)

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Warum das wichtig ist:

Die Gefährdungsbeurteilung in Krippe und Kita soll auch dazu dienen, Klarheit über mögliche Gefahren zu erlangen. Daher die entsprechenden Fragen, deren Beantwortung erst den Überblick über die konkrete Situation „vor Ort“ verschaffen. 

Muss somit alles immer „bruchsicher“ sein? Das kann eben nicht so pauschal beantwortet werden. Denn „was“ im Einzelfall soll beim Ballspiel bruchsicher sein und was für ein Ball wird zum Beispiel eingesetzt? Ein Tennisball wird mehr anrichten können, als ein leichter Stoffball. Daher ist – wie immer – auf den konkreten Einzelfall in der Einrichtung bei der Gefahreneinschätzung abzustellen. Aber natürlich sind kaputte Fenster (und kein Sicherheitsglas) oder Scherben von Lampen, insbesondere bei quecksilberhaltigen Energiesparlampen, eine unmittelbare Gefahr für Kinder und Erzieher. 

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 280: Ballspiele im Kita-Bewegungsraum