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„Wir müssen reden!“ – die Kitarechtler-Plauderei!
Eine Schwangerschaft muss im Bewerbungsgespräch nicht offenbart werden. Eine Frage danach gilt grundsätzlich als unzulässig, so dass gegebenenfalls folgenlos als Antwort gelogen werden darf.
Aber das Landesarbeitsgericht Hamm hat das bei einer schwangeren Erzieherin im Kitabereich nun etwas differenzierter betrachtet. Das noch nicht rechtskräftige Urteil liegt nun beim Bundesarbeitsgericht. Trotzdem müssen wir bereits jetzt darüber reden
Viel Spass beim Hören!
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