Wenn Kinder in Krippe, Kindergarten oder Hort nicht fotografiert werden wollen, ist das zu akzeptieren!
Kinder in der Kita können bekanntlich selbst noch nicht wirksam in Foto-Aufnahmen einwilligen. Ohne eine entsprechende Foto-Erlaubnis durch die Eltern sind Fotos und Videos folglich tabu – auch wenn die Kinder womöglich gerne fotografiert werden möchten.
Auf der anderen Seite aber – und das für manche womöglich sehr überraschend – gilt: Die Foto-Einwilligung ihrer Eltern können Kinder sehr wohl widerrufen!
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Wenn man die Einsichtsfähigkeit eines Kindes bereits dahingehend bejahren kann, dass es nicht will, dass „irgendwelche anderen Leute“ mich auf dem Foto sehen, wird man das als Kita bzw. Erzieher*innen-Team zu respektieren haben.
Es kommt nämlich nicht darauf an, ob ein Kind superklug tatsächlich einen datenschutzrechtlichen Sachverhalt erfasst und dies für sich ablehnt. Es reicht schon völlig aus, wenn laienhaft zum Ausdruck gebracht wird, dass es nicht will, dass Fremde das eine Foto oder gar alle Fotos vom Kind irgendwo sehen könnten.
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Denn dann wird man davon ausgehen müssen, dass eine gewisse Einsichtsfähigkeit in den Umstand, dass das eigene Abbild (=Daten) ohne Schutz (=Datenschutz) weiterverbreitet werden könnte, beim Kind bereits besteht.
Ein Widerruf durch das Kind kann dann wirksam erklärt werden. Natürlich sollte eine solche Ablehnung, die ja auch konkludent erklärt werden kann und wie ein ausdrücklicher Widerruf wirkt, den Eltern mitgeteilt werden. Denn häufig umfasst die Foto-Erlaubnis ja gerade das Fotografieren zu Dokumentationszwecken und für die Portfolio-Arbeit. Und da dies somit unmittelbar auch die pädagogische Arbeit betrifft, werden die Eltern hier natürlich einen Anspruch auf Information haben.
Was aber gilt, wenn das Kind „nicht will“, die Eltern aber schon?
Dann ist das Interesse des Kindes an seinem eigenem Bild und damit an seinem Persönlichkeitsrecht höher zu gewichten, als das Interesse der Eltern.
von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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