Müssen Kita-Arbeitgeber die tägliche Vorbereitungszeit bezahlen? Und wenn ja, was gehört zur Vorbereitung und was nicht?

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Die tägliche Vorbereitungszeit, auch „Rüstzeit“ genannt, gehört zum Arbeitsalltag dazu. Man versteht darunter die Zeit, die die Erzieherin oder der Erzieher braucht um sich auf den Job vorzubereiten.

Diese wird allerdings nicht immer bezahlt, sondern nur, wenn die Vorbereitungen von dem oder der Arbeitgeber*in vorgegeben sind und sich nicht schon zuhause erledigen lassen. So gehört zum Beispiel das Wechseln von Straßenschuhen in Hausschuhe zur Arbeitszeit, das Anziehen von bestimmter Arbeitskleidung allerdings nicht, denn das kann auch schon zuhause geschehen.

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Aber was ist, wenn der PC ewig braucht, um hochzufahren und danach auch noch ein paar Updates installiert? Ist das dann noch bezahlte Arbeitszeit? Ja, auch das ist Arbeitszeit, denn es wurde von dem oder der Arbeitgeber*in vorgegeben.

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Kitarecht Folge 205 – tägl. Vorbereitungszeit = bezahlte Arbeitszeit?
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