Wie weit dürfen Kita-Träger ihren Erziehern das Aufstellen und die Nutzung persönlicher Gegenstände wie Hochzeitsfotos und Kaffeebecher einschränken?

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Fotos aus dem letzten Familienurlaub, die Urkunde vom Fußballverein, lustige Kaffeebecher und Kugelschreiber von politischen Parteien:

Arbeitnehmer wünschen sich oft, den Arbeitsalltag durch eigene Gegenstände persönlicher zu gestalten. Aber in wie weit muss das vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin geduldet werden?

Da der oder die Arbeitgeber*in ein Weisungsrecht hat, darf er entsprechende Regelungen treffen. Oft tut er das bereits im Arbeitsvertrag oder durch Betriebsvereinbarungen. Arbeitgeber*innen haben zum Beispiel ein Interesse an Ordnung im Betrieb, besonders bei mehreren Erziehern kann schnell ein kleines Chaos entstehen, wenn jeder seine eigenen Fotos und Andenken mitbringt.

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Allerdings müssen auch die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden, so dass ein Ausgleich zwischen beiden Parteien gefunden werden muss.

Dabei sollte besonders die jeweilige Arbeitssituation beachtet werden. Handelt es sich um ein Großraumbüro oder gibt es viel Publikumsverkehr? In der Kita im Zweifel eher letzteres, denn sowohl Eltern als auch Kinder würden die persönlichen Gegenstände der Erzieher*innen täglich sehen können.

Einschränkungen des privaten „Schmückens“ sind in der Kita deswegen hinzunehmen. Arbeitgeber dürfen sogar relativ weite Regelungen treffen. Denn natürlich muss auch die Arbeitnehmergleichbehandlung beachtet werden.

Darf also zum Beispiel ein Arbeitnehmer ein Hochzeitsfoto aufstellen, muss dieses grundsätzlich auch allen anderen gewährt werden.

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Kitarecht Folge 202 – Wie darf der Arbeitsplatz in der Kita privat „geschmückt“ werden?
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