Wer haftet, wenn ein Kind ein Auto zerkratzt? Erzieher? Kita-Träger? Eltern?

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Wir beschäftigen uns heute mit einer Haftungsfrage:

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Wer haftet eigentlich für von Kindern zerkratzte Autos? Bei den meisten Kita-Ausflügen passiert die Gruppe auch mindestens ein paar parkende Autos. Wenn diese auf einmal einen großen Kratzer haben sollte man zuerst nach dem Alter der Kinder fragen.

Kinder im Alter von 0 – 7 Jahren haften nämlich grundsätzlich nicht. Die meisten Kitas sind also von dem Problem erst mal befreit. Falls aber beim Ausflug doch einmal ein paar ältere Geschwister oder Hort-Kinder dabei sind, sollte man sich auch damit beschäftigen, wie die Situation bei älteren Kindern ist.

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Bei Kindern im Alter von 7- 10 Jahren kommt es nämlich maßgeblich darauf an, wie einsichtsfähig das Kind schon ist. Eine besondere Regelung für den Straßenverkehr besagt außerdem, dass Kinder bis zum Alter von 10 Jahren nur für vorsätzlich verursachte Schäden haften.

Allerdings ist in so einer Situation oft schwer nachzuvollziehen ob das Kind nun vorsätzlich handelte oder nicht. Eine Gerichtsentscheidung stellte außerdem fest, dass der Vorsatz bei Kindern ausgeschlossen ist, wenn sich das Kind in einer Überforderungssituation befand. Da für Kinder oft schon das Überqueren einer größeren Straße sehr aufregend sein kann (denn schließlich werden Kinder seit sie Laufen können davor gewarnt, wie gefährlich Straßen sind), kann so eine Überforderungssituation im Straßenverkehr sehr schnell eintreten.

Bevor man als Erzieher panisch wird weil ein Kind ein Auto zerkratzt hat sollte man sich also erst einmal fragen: Wie alt ist das Kind? Lag vorsätzliches Handeln vor? Und: Gibt es eine aufsichtspflichtige Person? Und was hätte von dieser Person in dem bestimmten Fall erwartet werden können?

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Kitarecht Folge 348 – Kind zerkratzt parkendes Auto! Haftung?
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