Nr. 233 von 1.000 I Falsche Medikamentenabgabe in Krippe & Kita:
„Wenn dem Kind durch eine fehlerhafte Gabe eines Medikamentes (falsche Dosierung, Infektion etc.) ein Gesundheitsschaden entsteht, greift grundsätzlich der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.“
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Hinweise der Unfallkassen Nr. 233: Falsche Medikamentenabgabe in Krippe & Kita