Darf ein bilingualer Kindergarten oder Kinderladen in einer Stellenanzeige sehr gute Englisch-, Russisch- oder z.B. Spanisch-Sprachkenntnisse verlangen? Oder ist das etwa diskriminierend?
Bilinguale Kitas legen naturgemäß besonders viel Wert auf die Sprachkompetenz ihrer Erzieher.
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Wenn nicht schon bevorzugt in der jeweils relevanten Sprache sogenannte „Muttersprachler“ gesucht werden, so werden in Stellenanzeigen doch oftmals als Qualifikation die sehr guten Sprachkenntnisse hervorgehoben.
Nun könnte man aber vielleicht auf die Idee kommen, dass dies eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstellt.
Auf genau eine solche Idee kam – allerdings außerhalb des Kita-Bereichs – eine russischstämmige Softwareprogrammiererin, die sich bei einem Games-Entwickler auf einen Job beworben hatte, für den sehr gute Englischkenntnisse gefordert wurden, aber infolge des Fehlens dieser Voraussetzung nicht eingestellt wurde.
Ihre Klage auf Schadensersatz wegen der vermeintlichen Diskriminierung wurde durch das Arbeitsgericht Hamburg abgewiesen.
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Grund: Keine Diskriminierung, denn das Ansinnen des potentiellen neuen Arbeitgebers war nachvollziehbar und die Programmiererin einfach nicht hinreichend an diesem Punkt qualifiziert. Mehr dazu hier.
Nun hat sich dieser Fall nicht im Bereich der frühkindlichen Bildung un Betreuung und schon gar nicht in Bezug auf bilinguale Einrichtungen abgespielt. Daher sollte man vorsichtig sein, die Entscheidung einfach so auf bilinguale Erzieher zu übertragen.
Allerdings zeigt das Urteil durchaus in die richtige Richtung.
Denn auch bilinguale Einrichtungen werden ein nachvollziehbares Interesse haben, nur die jeweilige Sprache besonders gut sprechende Erzieher einzustellen, um eben auch so den Spracherwerb der Kleinsten bestmöglich fördern zu können.
Fraglich mag allenfalls sein, ob – wie im obigen Fall – wirklich sehr gute Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verlangt werden können. Hier würden wir eher wieder zur Vorsicht anraten und die alleinigen Sprachkenntnisse ausreichen lassen wollen.
von Rechtsanwalt Holger Klaus
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