Schuld, Unschuld oder die Frage nach dem Mitverschulden, d.h. dem (teilweisen) „Verschulden gegen sich selbst“…

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Es ist nicht immer alles entweder schwarz oder weiß.

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Ziemlich oft sind es eher die Grautöne dazwischen, die relevant sind. So ist es oftmals auch Schadensersatzrecht und somit auch in Kita, Kindergarten oder Hort, wenn sich Erzieher, Eltern oder der Träger untereinander mit Forderungen konfrontieren, weil „irgendjemand muss doch schuld sein…“

Das Mitverschulden spielt eine Rolle, wenn eine Seite an der Schadensentstehung oder an der Höhe des entstandenen Schadens irgendwie die Mitschuld trägt, also daran mitgewirkt hat oder fahrlässig untätig geblieben ist.

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Das Mitverschulden ist gesetzlich in  254 BGB geregelt und dort heißt es:

(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.

Für Kita oder Hort bedeutet das:

Wer einen Schaden hat (Jacke kaputt, Kette in zwei Teile, Spielzeug futsch) wird eine Minderung seines Schadensersatzanspruchs hinnehmen müssen, wenn er daran irgendwie mitgewirkt hat – logisch. 

Aber das gilt auch, wenn, siehe Absatz 2 oben, wenn eben versäumt wurde, zum Beispiel die Erzieher, Kitaleitung oder den Träger darauf aufmerksam zu machen, dass es sich um eine sündhaft teure Jacke handelt, das Spielzeug ein kostbares Sammlerstück ist oder – ernster – das Kind an einer Allergie leidet. 

von Rechtsanwalt Holger Klaus  [Mehr…]

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#Kitarecht Folge 110 – Mitverschulden bei Kita-Unfall oder Schadensersatz
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