Was aus Sicht der Lebensmittelaufsicht bei einem Kitafest zu beachten ist!
Bereits mehrmals haben wir über die Handhabung bei von Eltern mitgebrachtem Essen bei Festen oder Geburtstagen und mögliche Gefahren in diesem Zusammenhang berichtet.
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Aber was wird ganz konkret zum Beispiel bei einem Sommerfest oder Weihnachtsfest im Kindergarten seitens der Lebensmittelaufsicht verlangt?
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Ein Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt hat hierzu einmal ein paar Punkte festgelegt:
- Der Standort, an dem Essensstände aufgebaut werden, ist sorgfältig zu wählen, damit es nicht zu Verunreinigungen durch Mikroorganismen, tierische Schädlinge oder Witterungseinflüsse kommen kann.
- Ein Essensstand auf einem Fest muss so gelegen und gebaut sein, dass eine leichte Reinigung möglich ist.
- Ein Dach oder eine ähnliche Abdeckung zum Schutz vor Witterungseinflüssen ist erforderlich.
- Verwendetes Wasser muss Trinkwasserqualität haben, etwaige Wasserschläuche hierfür müssen als für Trinkwasser gekennzeichnet sein, d.h. es kann und darf nicht jeder ex-beliebige Schlauch genommen werden. Damit Verunreinigungen erkannt werden können, sollten diese Schläuche zudem durchsichtig sein.
- Unverpackte Lebensmittel müssen gegen Anniesen oder Anhusten geschützt werden.
- Im Vorfeld muss geklärt sein, ob es für die von Eltern mitgebrachten Speisen genügend und geeignete Kühl- und Lagermöglichkeiten gibt.
- Geeignete Arbeitskleidung, Schürzen etc., wird beim Umgang mit Lebensmitteln gefordert.
- Ganz wichtig: Es muss für alle Personen, die an den Ständen mit Essen arbeiten in der Nähe Toiletten mit Handwaschmöglichkeit (kaltes UND warmes Wasser) mit Einmal-Handtüchern geben.
- Eine Zutatenliste für Kinder mit Allergien ist beizulegen.
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Kita-Feste und die Lebensmittelaufsicht