Welche Speisen laut Lebensmittelaufsicht nicht von Eltern mitgebracht werden dürfen 

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Schon mehrfach haben wir über die Handhabung der von Eltern mitgebrachtem Essen bei Festen oder Geburtstagen und mögliche Gefahren in diesem Zusammenhang berichtet.

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Aber was heißt das konkret?

Ein Lebensmittelaufsichtsamt / Veterinäramt hat sich hierzu einmal wie folgt positioniert:

Es darf nur vollständig durchgegartes Essen mitgebracht werden. Speisen mit ungekochten Eiern, zum Beispiel Tiramisu, sind ein absolutes Tabu.

Keine Mayonaise. Kein Tatar oder Hackepeter. Kein Eis! Auch Kuchen darf nur mit einer durchgebackenen Füllung mitgebracht werden. Daher keine Sahnetorten o.ä.

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Auch sollte natürlich eine Zutatenliste immer eingefordert werden, um Kinder mit Allergien zu schützen bzw. um sich als Träger-Verantwortliche, Kitaleitung oder Erzieher auch wirklich zu vergewissern, was man da eigentlich vor sich hat.

Ein gänzlich anderer Aspekt – dem allerdings die Lebensmittelaufsicht wohl herzlich egal ist – ist natürlich auch noch zu bedenken:

Wenn sich ein Kita-Träger ausschließlich Bio-Essen für seine Kinder auf die Fahnen geschrieben hat, sollte vielleicht auch darauf geachtet werden, dass Eltern nur Bio-Kekse, -Kuchen oder Bio-Salate zum Fest oder Geburtstag mitbringen dürfen.

Denn anderenfalls könnten Eltern, die sich auf dieses Versprechen des Einrichtungsträgers verlassen, womöglich etwas verstimmt reagieren.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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Welche Speisen Eltern nicht in die Kita mitbringen sollten
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