Preissteigerungen durch den neuen Mindestlohn für Kitas, Hort & Schule – steigen die Zusatzbeiträge jetzt?

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Aktuell lässt eine Meldung aus Dresden aufhorchen:

Danach soll das Kita-Essen in manchen Einrichtungen aufgrund des neuen Mindestlohns teurer werden. Vor allem ein bundesweit agierender Catering-Anbieter hätte seine Preise erhöht.

Wir erinnern uns: Ab dem 01. Januar 2015 gilt flächendeckend in Ost und West ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 EUR (brutto).

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Dies wird wohl zur Folge haben, dass über kurz oder lang auf breiter Front die Preise anziehen werden. Sei es wie im obigen Beispiel für das Kita-, Hort- oder Schulessen oder eben bei den Kosten für zum Beispiel die Reinigung oder Unterhalt der Einrichtungen und Spielgeräte, wenn diese Leistung von externen Anbietern erbracht wird.

Es wird abzuwarten bleiben, ob alle Kosten tatsächlich an die Eltern vollumfänglich weitergegeben werden können. 

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Bei den Zusatzbeiträgen für besondere Leistungen, zum Beispiel für Bio-Essen und dessen Zubereitung, dürften aber insbesondere gemeinnützige Träger kaum Spielraum haben, solche Preissteigerungen abzufangen. Diese werden daher wohl gezwungen sein, eine Anpassung nach oben vorzunehmen. 

Wenn dann noch die Kosten für den Einkauf von Lebensmitteln allgemein steigen und die Kosten für Energie (Stichwort EEG-Umlage) auf hohem Niveau bleiben, wird so manche Kalkulation wohl neu vorgenommen werden müssen.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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