Hospitationen von Eltern in Kitas in Berlin – wie ist die rechtliche Lage?
Hospitationen von Eltern, also der Besuch der Kita-Einrichtung, um diese kennenzulernen und zu begutachten, werfen außerhalb der klassischen Eingewöhnung immer wieder Fragen auf.
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Zeit also, sich einmal die rechtlichen Grundlagen anzuschauen. In Berlin sind diese im KitaFÖG und – indirekt über die Verpflichtung aus dem RVTag – im Berliner Bildungsprogramm zu finden.
Das KitaFÖG greift die Möglichkeit von Hospitationen in § 14 Abs. 1 S. 3 KitaFÖG auf. Dort heißt es diesbezüglich:
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“Hospitationen von Eltern, ihre Anwesenheit während der Eingewöhnungsphase und ihre Beteiligung an gemeinsamen Unternehmungen sind zu fördern.”
Das Berliner Bildungsprogramm äußert sich dazu im Kapitel “Beteiligung von Eltern und Stärkung der Erziehungskompetenz” auf Seite 51 ähnlich:
“Eltern sind eingeladen, Aktivitäten und pädagogischen Angeboten der Kindertageseinrichtung teilzunehmen, Neues anzuregen und ihre eigenen Kompetenzen einzubringen.”
Beiden Regelungen muss entnommen werden, dass Hospitationen grundsätzlich möglich sein müssen. Über Art und Umfang allerdings treffen weder das KitaFÖG noch das Berliner Bildungsprogramm eine konkretere Aussage.
Das Berliner Bildungsprogramm beschränkt die Teilnahme sogar auf Aktivitäten und pädagogische Angebote, wobei hier die weitergehende gesetzliche Regelung Vorrang haben dürfte.
Für den Einzelfall wird die Frage nach Art und Umfang von Hospitationen auch nicht generalisierend regelbar sein. Denn der Umfang einer Hospitation sollte sicherlich unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls geklärt werden.
Vor allem sollte darauf geachtet werden, dass eine Hospitation von Eltern sich im konkreten Fall nicht kontraproduktiv für das jeweilige Kind oder gar störend für die anderen Kinder auswirkt.
Denn Helikopter-Eltern, die das eigene Kind vereinnahmen und von den anderen abschirmen, andauernd durch die Gegend fotografieren und beratungsresistent wiederholt den Kita-Tagesablauf durcheinanderbringen und insbesondere bei Kitaausflügen durch Ablenken der Erzieher usw. auch für irritierende Situationen sorgen, gibt es wirklich – wie der Verfasser leider nur zu gut bestätigen kann.
von Rechtsanwalt Holger Klaus
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