Achtung: Einfach mal so die Probezeit verlängern ist zumindest für den Kita- oder Hort-Träger meist keine gute Idee!

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Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus möglich und auch sinnvoll?

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Eher nicht!

Zumindest nicht für den Kita- oder Hort-Träger als Arbeitgeber.

Denn wenn sich Erzieher und Kindergarten-Träger auch nach 6 Monaten immer noch nicht sicher sind, wird eine Verlängerung der Probezeit nicht helfen, die vereinfachte Kündigungsmöglichkeit beizubehalten. Und auf die wird es dem Träger ja zumeist ankommen.

Dabei ist es übrigens unerheblich, ob man sich mit der Erzieherin oder dem Erzieher sogar auf eine ausdrückliche Verlängerung der Probezeit einigt, zum Beispiel durch einen Zusatz im Arbeitsvertrag. Denn dieser Einigung wird die gesetzliche Regelung in § 622 Abs. 3 BGB entgegenstehen:

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Und diese gesetzliche Regelung geht vor.

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von Rechtsanwalt Holger Klaus

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#30SekKitarecht Folge 42 – Verlängerung der Probezeit für Erzieher?