Arbeitszeugnis für Kita-Erzieher: Was ist an Tätigkeiten aufzuführen? Welche Bewertungen dürfen verlangt werden?
Immer wieder gibt es Streit, was denn nun genau an geleisteten Tätigkeiten in einem Zwischenzeugnis oder (End-) Arbeitszeugnis im Einzelnen aufzuführen ist. Jede Kleinigkeit oder kann sich etwa der Träger bzw. die Kitaleitung beliebig aussuchen, welche Tätigkeiten sie dort aufführt?
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Wie sieht es mit den sonstigen Bewertungen aus? Kann hier ein*e Erzieher*in womöglich verlangen, dass zu einem konkreten Sachverhalt eine Bewertung erfolgt? Gibt es etwa wie einen „Zeugnisbrauch“?
Darüber und über so etwas wie das berühmte „beredte Schweigen“ unterhalten wir uns in dieser neuen Folge unserer Kitarechtler-Videos!
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