Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird vielen Kita-Trägern ordentlich Zusatzaufgaben bescheren – Zeit also, sich damit so früh wie möglich und sehr proaktiv auseinanderzusetzen!

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Datenschutz ist ja bekanntlich in erster Linie „Menschenschutz“, denn es sollen die Daten von Menschen geschützt werden, vor unbefugtem Sammeln, Speichern, Offenbaren oder Weitergeben.

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So weit, so gut und sicherlich im Kita-Bereich hinlänglich bekannt und mal besser, mal schlechter im konkreten Einzelfall umgesetzt. Aber was viele Kitaleitungen und vor allem Träger-Verantwortliche nicht wissen oder noch nicht so ganz an sich ranlassen, ist die Verschärfung des Datenschutzes mit der sogenannten Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO genannt.

Denn mit der DSGVO werden nicht nur die bereits vorhandenen Bußgelder im Fall eines datenschutzbezogenen Fehlverhaltens empfindlich verschärft. Es werden zusätzlich auch konkrete, neue Anforderungen für den Kindergarten- und Hortalltag an Träger wie Verantwortliche herangetragen. Und dies macht die DSGVO mit ihren Unterrichtungs- und Belehrungspflichten so immens relevant:

Denn es entstehen Hinweispflichten und Schutzpflichten schon mit der Aufnahme eines Kindes auf die Warteliste für einen Kitaplatz, bei der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages oder bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages mit Erziehern. Wobei die Aufzählung bei weitem nicht abschließend ist.

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Darüber reden wir dieser Ausgabe unseres Kitarechtler.de-Podcasts. 

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Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/

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Kitarechtler Podcast #87 – Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)! Was kommt da auf Kita-Träger zu?
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