Eine Kita-Feuerwehrzufahrt zugeparkt, dann ein Rettungseinsatz, gaffende Eltern und einem sehr wütenden Bürgermeister platzt so richtig der Kragen…

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Wir können es dem Herrn Bürgermeister nicht verdenken. Im Gegenteil! Denn eine blockierte Rettungsgasse ist schlichtweg nicht tolerierbar. Übrigens auch nicht durch eine Kitaleitung, die solches bemerkt.

Denn wie in dem im Video geschilderten Fall des vom Spielgerüst gefallenen Kindes kann es ja ganz plötzlich kommen, dass eine Feuerwehrzufahrt für eine Notärztin oder einen Notarzt wirklich gebraucht wird. Ein „wird schon gerade jetzt in dieser Minute nichts passieren“ ist daher hochgradig fahrlässig.  

Was überdies häufig übersehen wird:

Natürlich dient ein Fluchtweg oder eine Feuerwehrzufahrt nicht nur dem Schutz der Kinder. Auch die Erzieher*innen und die sonstigen Beschäftigten eines Kindergarten- oder Hort-Trägers haben selbstverständlich ein Recht darauf, schnell gerettet oder ärztlich versorgt zu werden. Das gehört zum Brandschutz und im weiteren Sinne zum Arbeitsschutz!

Uneinsichtige Eltern sollten sich dies somit doppelt zu Herzen nehmen.

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von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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Kitarecht Folge 305 – Feuerwehrzufahrt zugeparkt, dann Rettungseinsatz weil Kind verletzt…
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