Besteht der Anspruch auf bezahlten Urlaub auch während der Probezeit?

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Na klar! – Der Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht auch in der Probezeit von Kita-Erziehern, denn der Zweck dieser sechs Monate ist es lediglich sicherzustellen, dass sich die Vertragsparteien einfacher wieder voneinander trennen können, falls es doch nicht passen sollte.

Mit dem Urlaub hat der Zweck der Probezeit zunächst einmal wenig zu tun.

Der Träger kann einem Beschäftigten natürlich nach seiner Wahl auch mehr Urlaubszeit gewähren, als es nach der abgeleisteten Probezeit zustehen würde. Dabei geht ein Kita-Träger jedoch das Risiko ein, für den nicht verdienten Urlaub keine Gegenleistung zurückzubekommen, wenn es mit dem Arbeitsverhältnis nicht klappt und dieses frühzeitig beendet wird.

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Kitarecht Folge 207 – Urlaubsanspruch schon in der Probezeit?
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