Als Träger E-Mails lesen, während die Mitarbeiter im Urlaub sind? Ist das okay?

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Wenn die Kollegen krankheitsbedingt ausfallen oder im Urlaub sind – darf der Kitaträger einfach so auf das E-Mailprogramm seiner Beschäftigten zugreifen? Nein. Zuvor muss der Kitaträger nämlich jegliche private Nutzung des Computers ausdrücklich ausgeschlossen haben.

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Das erscheint zunächst seltsam, da der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ja sowohl für die Computer als auch die Beschäftigten bezahlt. Allerdings überwiegt das Interesse der Arbeitnehmer*innen darin, dass private E-Mails nicht vom Träger gelesen werden – sofern ihm die private Nutzung des E-Mailaccounts zuvor nicht ausdrücklich verboten worden ist.

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Selbst wenn der oder die Arbeitgeber*in gar nicht die privaten E-Mails lesen will – schon der Betreff und Absender*in geben genug Auskünfte. Also wenn ein Träger sich Datenschutzkonform verhalten will, sollte er seinen Beschäftigten die private Nutzung über sämtliche Gerätschaften, die zur Kommunikation irgendwie geeignet sind, untersagen. Keine private Nutzung über die Rechner führt dann zu keinen Problemen, wenn im Urlaub die Dienst-Emails vom Träger gelesen werden. 

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Kitarecht Folge 245: Darf der Kita-Träger während Urlaub / Krankheit meine E-Mails lesen?
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