Erst abmahnen dann die Kündigung? Nicht so schnell!

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Uns erreichte eine Anmerkung zu einem unserer vorherigen Videos, in dem es um einen Elternbeiratsvorsitzenden ging, der wegen einer Auseinandersetzung mit der Kita-Leitung eine fristlose Kündigung erhielt. Danach wurde unsere Aussage so verstanden, dass wir den Träger eine Blaupause an die Hand gegeben wollen würden, indem sie jetzt einfach alles sie störende Verhalten abmahnen und dann die ordentliche Kündigung aussprechen könnten.

Das war natürlich nicht so gemeint, denn so schnell geht das nicht! Beharrliche Elternteile einfach abzumahnen um sie dann später fristlos kündigen zu können ist nicht ohne Weiteres möglich. Denn eine Abmahnung ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft: Zunächst einmal tatsächlich vorliegendes vertragswidriges Verhalten. Das heißt es muss ein Verstoß gegen eine ausdrückliche Bestimmung oder ein wichtigen Grundsatz aus dem Betreuungsvertrag vorliegen. Und auch dann nicht immer, sondern erst ab einer gewisser Intensität. Falls eine bestimmte Schwelle nicht überschritten wurde und es sich nur um eine Bagatelle handelt, wäre es allenfalls denkbar eine Ermahnung auszusprechen.

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Sind Beleidigungen oder ähnliche Ausfälle im Spiel, bei denen gegen Vertragspflichten verstoßen wird. Nicht ausreichend ist aber wenn Eltern ihre Rechte aus dem Betreuungsvertrag geltend machen wollen. Vor allem wenn sie die vom Gesetz vorgegebenen Funktionen des Elternbeirats übernehmen um diese Rechte durchzusetzen ist dies kein Grund für eine Abmahnung!

Außerdem ist das Aussprechen einer Abmahnung nur möglich, wenn ganz konkrete Tatsachen zusammen getragen werden können. Die Fragen „wer, wie, wann, wo und was?“ müssen ganz genau beantwortet werden. Dann müssen die vorliegenden Informationen noch zu Papier gebracht und formvollendet den Eltern übertragen werden.

Fazit: Die Abmahnung ist keine Blaupause für Träger gegenüber unbequemen Eltern! Vielmehr müssen vorher alle Voraussetzungen erfüllt sein, was nicht so einfach ist und ganz besonders sollen Eltern nicht daran gehindert werden ihre Rechte auf den richtigen Weg durchzusetzen.

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Kitarecht Folge 366 – Wie schnell können Kita-Eltern eine Abmahnung oder Kündigung erhalten?