Nr. 8 von 1.000 I Kita-Außengelände und die ‚Fahrzeuge‘
„Bei der Neuanschaffung von Rollern und Laufrädern sollte nicht allein auf die CE-Kennzeichnung vertraut werden. Mit einem GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) wird die Sicherheit zusätzlich von einem unabhängigen Prüfinstitut bestätigt.“
(Unfallkasse NRW)
Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!
Warum das wichtig ist:
Vor der Neuanschaffung von Geräten wie Rollern und Laufrädern sollte man sich genau informieren worauf hierbei zu achten ist. Bestimmte Siegel können einen Hinweis darauf geben, welche Geräte besonders sicher sind.
Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!
Sie haben Fragen zum Kitarecht?
Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.