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Nr. 122 von 1.000 I Brandschutz in Krippe, Kindergarten und Hort

„Lichterketten und -netze sind so genannte ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und daher auch regelmäßig in die erforderliche Prüfung elektrischer Betriebsmittel einzubeziehen. Sie sind dazu dann jeweils „aus der Versenkung“ (Ablage nach der Weihnachtszeit) hervorzuholen!“

(Unfallkasse Sachsen-Anhalt)

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Warum das wichtig ist:

Orts-veränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die an den regelmäßigen Stromkreis angeschlossen werden können aber bewegbar sind. Dazu zählen bewegliche elektronische Geräte in der Küche wie Toaster, Mixer etc. und in der Kita auch Lichterketten. Diese elektronischen Mittel gilt es regelmäßig zu überprüfen und zu testen, um einen Kurzschluss oder Sicherungsausfall der ganzen Kita zu vermeiden.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 122: Brandschutz in Krippe, Kindergarten und Hort
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