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Nr. 200 von 1.000 I Aufsicht & Aufgaben von Kita-Erziehern

„(…) ist u. a. für Sicherheit in ihrer Gruppe zu sorgen, z. B. durch die vorschriftsmäßige Beaufsichtigung der Kinder, Gefahrenstellen unmittelbar der Kita-Leitung zu melden, diese ggf. zu beseitigen oder zumindest abzuschirmen, z. B. eine defekte Steckdose, im Rahmen der Sicherheitserziehung Kindern Gefahren bewusst zu machen, z. B. Risikoeinschätzung bei Sprüngen aus verschiedenen Höhen, mit den Kindern Regeln zu erarbeiten, z. B. für die Benutzung der Spielplatzgeräte…“

(Unfallkasse Bayern)

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Warum das wichtig ist:

Für Kinder ist es wichtig, ihre Umgebung kennenzulernen und auch zu lernen, wie mit möglichen Gefahren umzugehen ist. Ein generelles Verbot von Spielgeräten ist selbstverständlich nicht möglich, deswegen muss der vorsichtige Umgang mit ihnen erlernt werden. Das ist u.a. Aufgabe von den Erzieher*innen – zu erklären, an welchen Stellen besonders aufzupassen ist, was für Gefahren Steckdosen bergen etc. . Außerdem ist es wichtig, bei neu entstandenen Gefahrenstellen unverzüglich die Kita-Leitung zu informieren.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 200: Aufsicht & Aufgaben von Kita-Erziehern
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