Dürfen männliche Erzieher bei der Stellenausschreibung gezielt gesucht werden?

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Männer sind gefragt – Der Männeranteil in den Kitas betrugt 2017 bundesweit nur 5,58%, es handelt sich also um ein von Frauen dominiertes Gebiet. Dabei kann es im Kita-Alltag nur von Vorteil sein, eine Balance in allen Hinsichten zu garantieren.

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Für Jungs und Mädchen ist es wichtig von früh an das Zusammenleben der verschiedenen Geschlechter zu erleben und zu lernen. Ein vielfältiger und diverser Einfluss auf die Kinder ist entscheidend für ihre Entwicklung und Identitätsbildung.

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Viele Kita-Träger versuchen daher in ihren Stellenanzeigen, durch Formulierungen wie „Männer gern gesehen“, männliche Kandidaten dazu zu ermutigen sich für die freie Stelle zu bewerben. Wegen der noch nicht gefestigten Rechtsprechung ist aber noch Vorsicht gefragt! Allein der Verdacht einer (geschlechtsspezifischen) Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), kann zu Schaden- bzw. Schmerzensgeldansprüchen für den Betroffenen führen.

In einem Fall ist es, nach der Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts, zwar in Bezug auf den Kita-Alltag nicht 100 Prozent gewiss, aber jedenfalls sicherer sich in einer Stellenanzeige bevorzugt für männliche Bewerber auszusprechen. Nämlich dann, wenn in der Kita nur weibliche Erzieherinnen arbeiten. In dieser Situation sagte das Gericht in seinem Urteil, welches sich auf ein von Männern überbesetztes Autohaus bezog, habe der Arbeitnehmer einen gerechtfertigten Grund, diese Diskriminierung bei der Wahl seiner Angestellten vorzunehmen.

Ein Gleichgewicht in der Belegschaft herstellen zu wollen und daraus Vorteile für die pädagogische Arbeit zu ziehen, könnten somit durchaus gute Argumente für die Vorliebe von Männern bei der Stellensuche begründen.

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Kitarecht Folge 223 – Diskriminierung bei der Erziehersuche?