Last-Minute Urlaub gebucht und dann als Kita-Erzieher mal schnell weg?


Last-Minute Urlaubsangebote sind oft verlockend. Und weil man ja sowieso noch so viele Überstunden offen hat, einfach mal schnell buchen? Leider geht das so einfach nicht.

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Setzt man seine*n Arbeitgeber*in spontan darüber in Kenntnis, dass man die nächsten Tage nicht zur Arbeit erscheint, muss diese*r das natürlich nicht genehmigen. Auch wenn es so scheint, als gäbe es genug andere Arbeitskräfte, kann der Kita-Träger das anders sehen.

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Verbietet also der Kita-Träger den spontanen Urlaub und man fährt trotzdem weg kann eine fristlose Kündigung drohen. Es handelt sich nämlich um eine massive Arbeitsverweigerung. Angekündigtes unentschuldigtes Fehlen kann schnell zur Kündigung führen.

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Kitarecht Folge 346 – „Selbst-“ Beurlaubung kann den Erzieherjob kosten!